Neu können die Kantone auch mit anderen, objektiven Nachweisen belegen, dass ein Elterntier eines Wolfsrudels massgeblich an einem Schaden beteiligt war. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Das Bundesamt für Umwelt liess bisher nur DNA-Nachweise an gerissenen Nutztieren zu, wenn eine Abschussbewilligung beantragt wurde. Diese Sichtweise erachtet das Gericht als zu eng.
Im konkreten Fall geht es um den Abschuss des männlichen Elterntiers «M92» des Beverin-Wolfsrudels. Der Wolf wurde im November 2022 bereits erlegt, die vorliegende rechtliche Frage ist aber für die Zukunft relevant. (Urteil A-5142/2021 vom 18.1.2023)
(sda)